Artikel 4
Dieses Übereinkommen enthält keinerlei Verpflichtung, Daten zu veröffentlichen oder mitzuteilen, die in irgendeiner Weise die Offenlegung von Informationen über eine einzelne statistische Einheit, wie eine Person, einen Haushalt, einen Betrieb oder ein Unternehmen, zur Folge haben könnten.
Zuletzt aktualisiert am
23.05.2025
Gesetzesnummer
10008652
Dokumentnummer
NOR12103246
alte Dokumentnummer
N6198810240Y
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