Artikel 13
Es sind Statistiken der Haushaltsausgaben oder gegebenenfalls der Familienausgaben und, soweit möglich, der Haushaltseinkommen oder gegebenenfalls der Familieneinkommen für alle Typen und Größen von Privathaushalten oder Familien in einer für das gesamte Land repräsentativen Weise zusammenzustellen.
Zuletzt aktualisiert am
23.05.2025
Gesetzesnummer
10008652
Dokumentnummer
NOR12103265
alte Dokumentnummer
N6198810249Y
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