ARTIKEL 1
Dieses Übereinkommen gilt für alle Arten von Verbänden ländlicher Arbeitskräfte, einschließlich von Verbänden, die nicht auf ländliche Arbeitskräfte beschränkt sind, sie aber vertreten.
Zuletzt aktualisiert am
23.05.2025
Gesetzesnummer
10008476
Dokumentnummer
NOR12099571
alte Dokumentnummer
N6198037179L
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