Artikel 12
Die türkischen Arbeitskräfte können ihre in Österreich erzielten überschüssigen Arbeitseinkünfte in freien Schillingen oder anderen frei konvertierbaren Währungen nach der Türkei überweisen.
Zuletzt aktualisiert am
11.11.2019
Gesetzesnummer
10008198
Dokumentnummer
NOR40082145
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