Artikel 7
Auf das Arbeitsverhältnis der Gastarbeitnehmer finden alle Vorschriften der Sozialversicherung, der Arbeitslosenversicherung, des Arbeitsrechtes und des Arbeiterschutzes Anwendung.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
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Auf das Arbeitsverhältnis der Gastarbeitnehmer finden alle Vorschriften der Sozialversicherung, der Arbeitslosenversicherung, des Arbeitsrechtes und des Arbeiterschutzes Anwendung.
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