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Artikel 4 Abkommen zwischen Österreich und Ungarn über wirtschaftliche, landwirtschaftliche, industrielle, technische, technologische Zusammenarbeit

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.8.1996

Artikel 4

Die Vertragsparteien stimmen überein, daß in folgenden Bereichen eine besondere Dialogbereitschaft und gute Kooperationsmöglichkeiten gegeben sind:

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