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Artikel 5 Abkommen zwischen Österreich und Ungarn über wirtschaftliche, landwirtschaftliche, industrielle, technische, technologische Zusammenarbeit

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.8.1996

Artikel 5

Die Vertragsparteien erklären ihre Bereitschaft in folgenden Bereichen der Zusammenarbeit bei grenzüberschreitenden Projekten einschließlich der Einbindung in die transeuropäischen Netze sowie der Verwirklichung von Infrastrukturprojekten besonderes Interesse zu widmen:

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