Artikel 18
Schutzdauer
Die Laufzeit der ursprünglichen Eintragung und jeder Verlängerung der Eintragung einer Marke beträgt mindestens sieben Jahre. Die Eintragung einer Marke kann unbegrenzt verlängert werden.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)