Artikel 17
Ausnahmen
Die Mitglieder können begrenzte Ausnahmen von den Rechten aus der Marke vorsehen, wie etwa einen fairen Gebrauch beschreibender Angaben, wenn mit diesen Ausnahmen die berechtigten Interessen des Inhabers der Marke und Dritter berücksichtigt werden.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)