vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Anlage17 EFTA - Abkommen zwischen EFTA und Ungarn

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.10.1993

GEMEINSAME ERKLÄRUNG DER EFTA-STAATEN UND UNGARNS ÜBER DIE

AUSWEITUNG DER URSPRUNGSREGELN

Anlage17

Die EFTA-Staaten und Ungarn vereinbaren, die Möglichkeiten einer weiteren Ausweitung und Verbesserung der Ursprungsregeln einschließlich der Kumulierung zwecks Erweiterung und Förderung der Produktion und des Handels in Europa zu prüfen.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)