Errichtung von Gesellschaften
§ 39a
Die AMA kann für die Durchführung der ihr gemäß § 3 Abs. 1 zugewiesenen Aufgaben Kapitalgesellschaften in Form von Gesellschaften mit beschränkter Haftung errichten.
Errichtung von Gesellschaften
§ 39a
Die AMA kann für die Durchführung der ihr gemäß § 3 Abs. 1 zugewiesenen Aufgaben Kapitalgesellschaften in Form von Gesellschaften mit beschränkter Haftung errichten.