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Artikel 12 Internationales Übereinkommen über tropische Hölzer 1983

Aktuelle FassungIn Kraft seit 06.3.1986

Artikel 12

Beschlüsse und Empfehlungen des Rates

  1. 1. Der Rat bemüht sich, alle Beschlüsse und Empfehlungen mit Konsens zu fassen bzw. abzugeben. Kommt ein Konsens nicht zustande, so werden, sofern dieses Übereinkommen keine außerordentliche Abstimmung vorsieht, alle Beschlüsse und Empfehlungen des Rates mit beiderseitiger einfacher Mehrheit gefaßt bzw. abgegeben.
  2. 2. Wenn ein Mitglied von der Bestimmung des Artikels 11 Absatz 2 Gebrauch macht und seine Stimmen bei einer Sitzung des Rates abgegeben werden, so gilt es für die Zwecke des Absatzes 1 dieses Artikels als anwesend und abstimmend.

Zuletzt aktualisiert am

15.05.2019

Gesetzesnummer

10006808

Dokumentnummer

NOR12074376

alte Dokumentnummer

N5198613815L

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