Probeentnahme
§ 9
Bestehen Zweifel, ob Laufbildfilme den Voraussetzungen des § 3 entsprechen, so sind die Gewerbebehörden befugt, in den im § 8 genannten Anlagen Filmproben zum Zwecke der Untersuchung kostenlos zu entnehmen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)