vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Anlage 1 GATT - zusätzliche Zugeständnisse (P7)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.9.1958

Anlage 1

(Übersetzung.)

ALLGEMEINES ZOLL- UND HANDELSABKOMMEN

Zollverhandlungen zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland Februar 1957

Zollzugeständnisse der Republik Österreich, die in bilateralen Verhandlungen der Bundesrepublik Deutschland gewährt wurden.

Diese Liste ist nur in englischer Sprache authentisch.

Nr. des österr. Zolltarifentwurfes

Bezeichnung der Waren

Zollsatz

92.04

ex

A – Ziehharmonikas und Konzertinas, mit 40 Bässen und darüber

S 2.500,-

für 100 kg

92.04

 

B 2 – Mundharmonikas bis zu 60 Stimmen

18% des Wertes

92.10

 

D – Teile von Ziehharmonikas:

 
  

2 – andere als lose Stimmplatten, Baßmechaniken ohne Gehäuse, Resonanzböden

S 2.500,-

für 100 kg

     

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)