Artikel 10
Dieses übereinkommen schließt die Erlangung wortgetreuer Abschriften aus Personenstandsbüchern nach den innerstaatlichen Rechtsvorschriften des Staates nicht aus, in dem der Eintrag vorgenommen oder überschrieben worden ist.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)