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Artikel 5 Doppelbürger - Ableistung des Militärdienstes (Argentinien)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.12.1981

Artikel 5

Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann jederzeit unter Einhaltung einer sechsmonatigen Frist schriftlich auf diplomatischem Weg gekündigt werden.

ZU URKUND DESSEN haben die Bevollmächtigten diesen Vertrag unterzeichnet und mit Siegeln versehen.

GESCHEHEN zu Buenos Aires, am 13. September 1979, in zwei Urschriften in deutscher und spanischer Sprache, wobei beide Texte authentisch sind.

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