vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Artikel 4 Doppelbürger - Ableistung des Militärdienstes (Argentinien)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.12.1981

Artikel 4

(1) Dieser Vertrag ist zu ratifizieren; die Ratifikationsurkunden werden so bald wie möglich in Buenos Aires ausgetauscht werden.

(2) Dieser Vertrag tritt am ersten Tag des dritten Monats nach dem Tag des Austausches der Ratifikationsurkunden in Kraft.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)