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Artikel 3 Doppelbürger - Ableistung des Militärdienstes (Argentinien)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.12.1981

Artikel 3

Die Ableistung des Militärdienstes nach den vorstehenden Bestimmungen berührt nicht die Rechtsstellung des Militärdienstleistenden auf dem Gebiet der Staatsbürgerschaft.

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