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Artikel 4 Abkommen über den Personenverkehr (Griechenland)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 15.7.1978

Artikel 4

Dieses Abkommen befreit die österreichischen und griechischen Staatsbürger, die sich in Griechenland bzw. Österreich aufhalten, nicht von der Verpflichtung, die geltenden Gesetze und Vorschriften des Aufenthaltslandes einzuhalten.

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