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Artikel 3 Sichtvermerkzwang - Aufhebung (Bolivien)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.10.1960

Artikel 3

Österreichische Staatsangehörige, die in der Republik Bolivien ansässig sind, und bolivianische Staatsangehörige, die in der Republik Österreich ansässig sind, erhalten bei Reisen ins Ausland den für die Wiedereinreise erforderlichen Sichtvermerk gebührenfrei.

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