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Artikel 2 UStG 1994 - Anhang Binnenmarkt

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.1995

Artikel 2

Fahrzeuglieferer

Art. 2. Wer im Inland ein neues Fahrzeug liefert, das bei der Lieferung in das übrige Gemeinschaftsgebiet gelangt, wird, wenn er nicht Unternehmer im Sinne des § 2 ist, für diese Lieferung wie ein Unternehmer behandelt. Dasselbe gilt, wenn der Lieferer eines neuen Fahrzeugs Unternehmer im Sinne des § 2 ist und die Lieferung nicht im Rahmen des Unternehmens ausführt.

Zuletzt aktualisiert am

11.11.2019

Gesetzesnummer

10004929

Dokumentnummer

NOR12054190

alte Dokumentnummer

N3199451426L