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Anlage 1 Vertrag zur Regelung bestimmter finanzieller Fragen samt Briefwechsel und Zusatzprotokoll (Polen)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 20.2.1974

Anlage 1

— DER BUNDESMINISTER FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN

Wien, am 6. Oktober 1970

Herr Botschafter!

Ich beehre mich, das im Zusammenhang mit dem heute unterzeichneten Vertrag erzielte Einvernehmen zu bestätigen, daß unter Vermögenschaften, Rechte und Interessen, die unter Artikel 1 fallen, auch solche Ansprüche zu verstehen sind, die aus Lieferungen, Leistungen oder Forderungen aller Art, insbesondere auch solcher, die in Wertpapieren verbrieft sind, herrühren, wenn von polnischer Seite ausdrücklich anerkannt wird, daß Vermögenswerte, die mit diesen Lieferungen, Leistungen oder Forderungen in unmittelbarem Zusammenhang stehen, vom polnischen Staat tatsächlich übernommen worden sind.

Ich darf Sie bitten, Ihr diesbezügliches Einverständnis zu bestätigen.

Genehmigen Sie, Exzellenz, den Ausdruck meiner

ausgezeichnetsten Hochachtung

Rudolf Kirchschläger m. p.

Seiner Exzellenz

Herrn Leslaw Wojtyga

außerordentlicher und

bevollmächtigter Botschafter

der Volksrepublik Polen

in Österreich

Wien

DER AUSSERORDENTLICHE UNDBEVOLLMÄCHTIGTE BOTSCHAFTERDER VOLKSREPUBLIK POLENINÖSTERREICH

Wien, am 6. Oktober 1970

Herr Bundesminister!

Ich beehre mich, den Empfang Ihres Schreibens vom 6. Oktober 1970 zu bestätigen, das folgenden Wortlaut hat:

(Anm.: es folgt der Text des Schreibens des österreichischen Bundesministeres für auswärtige Angelegenheiten)

Ich darf hiemit das Einverständnis mit dem Inhalt Ihres Schreibens erklären.

Genehmigen Sie, Herr Bundesminister, den Ausdruck meiner

ausgezeichnetsten Hochachtung

Wojtyga m. p.

Seiner Exzellenz

Herrn Dr. Rudolf Kirchschläger

Bundesminister für Auswärtige

Angelegenheiten

Wien

DER BUNDESMINISTER FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN

Wien, am 6. Oktober 1970

Herr Botschafter!

Ich beehre mich, das im Zusammenhang mit dem heute unterzeichneten Vertrag erzielte Einvernehmen zu bestätigen, daß durch diesen Vertrag nicht geregelt werden:

  1. 1. Ansprüche jeglicher Art gegenüber Geld- und Kreditinstituten, Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmungen in Polen sowie Ansprüche, die in Wertpapieren öffentlicher innerer polnischer Anleihen verkörpert sind,
  2. 2. Ansprüche, die aus der noch offen gebliebenen Ablösung der vom polnischen Staat, polnischen öffentlichen Unternehmungen und Geld- und Kreditinstituten ausgegebenen äußeren Anleihen sowie von polnischen Geld- und Kreditinstituten ausgegebenen auf Fremdwährung lautenden und außerhalb Polens zahlbaren Pfandbriefen herrühren,
  3. 3. Ansprüche auf Rechte aus oder an Patenten, Lizenzen und sonstigen gewerblichen Schutzrechten sowie Ansprüche auf Rechte oder aus Rechten auf Auffindung, Förderung, Bearbeitung und Verteilung von Bodenschätzen, die nicht bereits durch Zeitablauf oder mangels Konzession erloschen sind, es sei denn, daß solche nicht erloschenen Rechte im Zusammenhang mit der Nationalisierung von Unternehmungen mitübernommen wurden,
  4. 4. Ansprüche jeglicher Art, die in Wertpapieren öffentlicher Anleihen des ehemaligen Deutschen Reiches oder seiner Gebietskörperschaften verkörpert sind,
  5. 5. Ansprüche, die aus Lieferungen, Leistungen und Forderungen aller Art gegenüber dem ehemaligen Deutschen Reich oder gegenüber deutschen juristischen Personen herrühren.

Ich darf Sie bitten, Ihr diesbezügliches Einverständnis zu bestätigen.

Genehmigen Sie, Exzellenz, den Ausdruck meiner

ausgezeichnetsten Hochachtung

Rudolf Kirchschläger m. p.

Seiner Exzellenz

Herrn Leslaw Wojtyga

außerordentlicher und

bevollmächtigter Botschafter

der Volksrepublik Polen

in Österreich

Wien

DER AUSSERORDENTLICHE UNDBEVOLLMÄCHTIGTE BOTSCHAFTERDER VOLKSREPUBLIK POLENINÖSTERREICH

Wien, am 6. Oktober 1970

Herr Bundesminister!

Ich beehre mich, den Empfang Ihres Schreibens vom 6. Oktober 1970 zu bestätigen, das folgenden Wortlaut hat:

(Anm.: es folgt der Text des Schreibens des österreichischen Bundesministeres für auswärtige Angelegenheiten)

Ich darf hiemit das Einverständnis mit dem Inhalt Ihres Schreibens erklären.

Genehmigen Sie, Herr Bundesminister, den Ausdruck meiner

ausgezeichnetsten Hochachtung

Wojtyga m. p.

Seiner Exzellenz

Herrn Dr. Rudolf Kirchschläger

Bundesminister für Auswärtige

Angelegenheiten

Wien

DER BUNDESMINISTER FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN

Wien, am 6. Oktober 1970

Herr Botschafter!

Unter Bezugnahme auf den heute unterzeichneten Vertrag beehre ich mich, Ihnen mitzuteilen, daß seitens der österreichischen Bundesregierung und österreichischer Verwaltungsbehörden keine Einwendungen dagegen erhoben werden, daß eine hiezu legitimierte polnische Person über ihre bei österreichischen Geldinstituten verwahrten Werte im Rahmen der österreichischen Rechtsordnung verfügt.

Ich darf Sie bitten, Ihr diesbezügliches Einverständnis zu bestätigen.

Genehmigen Sie, Exzellenz, den Ausdruck meiner

ausgezeichnetsten Hochachtung

Rudolf Kirchschläger m. p.

Seiner Exzellenz

Herrn Leslaw Wojtyga

außerordentlicher und

bevollmächtigter Botschafter

der Volksrepublik Polen

in Österreich

Wien

DER AUSSERORDENTLICHE UNDBEVOLLMÄCHTIGTE BOTSCHAFTERDER VOLKSREPUBLIK POLENINÖSTERREICH

Wien, am 6. Oktober 1970

Herr Bundesminister!

Ich beehre mich, den Empfang Ihres Schreibens vom 6. Oktober 1970 zu bestätigen, das folgenden Wortlaut hat:

(Anm.: es folgt der Text des Schreibens des österreichischen Bundesministeres für auswärtige Angelegenheiten)

Ich darf hiemit das Einverständnis mit dem Inhalt Ihres Schreibens erklären.

Genehmigen Sie, Herr Bundesminister, den Ausdruck meiner

ausgezeichnetsten Hochachtung

Wojtyga m. p.

Seiner Exzellenz

Herrn Dr. Rudolf Kirchschläger

Bundesminister für Auswärtige

Angelegenheiten

Wien

DER BUNDESMINISTERFÜRAUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN

Wien, am 6. Oktober 1970

Herr Botschafter!

Für einige polnischen abwesenden oder verschollenen Personen gehörende Liegenschaften, die sich auf österreichischem Gebiet befinden, wurden öffentliche Verwaltungen eingerichtet. Im Zusammenhang mit dem heute unterzeichneten Vertrag bestand Einvernehmen darüber, daß diese öffentlichen Verwaltungen innerhalb von 60 Tagen nach Unterzeichnung des Vertrages von amtswegen aufgehoben werden.

Ich darf Sie bitten, Ihr diesbezügliches Einverständnis zu bestätigen.

Genehmigen Sie, Exzellenz, den Ausdruck meiner

ausgezeichnetsten Hochachtung

Rudolf Kirchschläger m. p.

Seiner Exzellenz

Herrn Leslaw Wojtyga

außerordentlicher und

bevollmächtigter Botschafter

der Volksrepublik Polen

in Österreich

Wien

DER AUSSERORDENTLICHE UNDBEVOLLMÄCHTIGTE BOTSCHAFTERDER VOLKSREPUBLIK POLENINÖSTERREICH

Wien, am 6. Oktober 1970

Herr Bundesminister!

Ich beehre mich, den Empfang Ihres Schreibens vom 6. Oktober 1970 zu bestätigen, das folgenden Wortlaut hat:

(Anm.: es folgt der Text des Schreibens des österreichischen Bundesministeres für auswärtige Angelegenheiten)

Ich darf hiemit das Einverständnis mit dem Inhalt Ihres Schreibens erklären.

Genehmigen Sie, Herr Bundesminister, den Ausdruck meiner

ausgezeichnetsten Hochachtung

Wojtyga m. p.

Seiner Exzellenz

Herrn Dr. Rudolf Kirchschläger

Bundesminister für Auswärtige

Angelegenheiten

Wien

Schlagworte

Versicherungsunternehmen

Zuletzt aktualisiert am

24.05.2023

Gesetzesnummer

10004177

Dokumentnummer

NOR12046134

alte Dokumentnummer

N3197444341J

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