Anlage 1
ANLAGE
Liste mit Beispielen von Lehrmaterial
- a) Ton- oder Bildaufnahme- oder Wiedergabegeräte wie
- Projektionsapparate für Diapositive und Bildstreifen;
- Kinematographische Projektionsapparate;
- Rückprojektoren und Episkope;
- Magnetophone, Magnetoskope und Video-Ausrüstung;
- Ausrüstung für Ringleitungs-(Kabel)Fernsehen.
- b) Ton- und Bildträger wie
- Diapositive, Bildstreifen und Mikrofilme;
- Kinematographische Filme;
- Tonaufnahmen (Magnettonbänder, Schallplatten);
- Videobänder.
- c) Spezialmaterial wie
- Bibliographisches und optisch-akustisches Material für Bibliotheken;
- Fahrbare Bibliotheken;
- Sprachlabore;
- Simultan-Dolmetsch-Anlagen;
- Mechanische oder elektronische Lehrmaschinen für den programmierten Unterricht;
- Spezialmaterial für den Unterricht oder die Berufsausbildung Behinderter.
- d) Anderes Material wie
- Wandkarten, Modelle, Schaubilder, Landkarten, Pläne,
- Photographien und Zeichnungen;
- Instrumente, Apparate und Modelle für den Anschauungsunterricht;
- Sammlungen von Gegenständen mit optischer oder akustischer didaktischer Information zur Aneignung eines Unterrichtsstoffes (Lehrmittelsätze);
- Instrumente, Apparate, Werkzeuge und Werkzeugmaschinen zum Erlernen eines praktischen Berufes.
Zuletzt aktualisiert am
18.11.2025
Gesetzesnummer
10004144
Dokumentnummer
NOR12045838
alte Dokumentnummer
N3197326694L
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