Anwendung des ABGB
§ 14
Soweit in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist, ist auf die darin vorgesehenen Ersatzansprüche das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch anzuwenden.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Anwendung des ABGB
§ 14
Soweit in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist, ist auf die darin vorgesehenen Ersatzansprüche das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch anzuwenden.
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