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Artikel 12 Zusatzabkommen über Rechtshilfe und rechtliche Zusammenarbeit zum Haager Übereinkommen vom 1. März 1954 betreffend das Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen (Frankreich)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 22.6.1980

Dieser Artikel sieht somit eine Einschränkung des Versagungsgrundes des Verstoßes gegen den ordre public vor (Art. 4 und 11 Abs. 3 Z 3 HPÜ 1954, BGBl. Nr. 91/1957).

Artikel 12

Die Erledigung eines nach diesem Abkommen gestellten Ersuchens kann nicht deshalb abgelehnt werden, weil das Recht des ersuchten Staates dessen ausschließliche Gerichtsbarkeit für die betreffende Rechtssache vorsieht oder den Rechtsweg für die Durchsetzung des vor die ersuchende Behörde gebrachten Anspruchs nicht zuläßt.

Dieser Artikel sieht somit eine Einschränkung des Versagungsgrundes des Verstoßes gegen den ordre public vor (Art. 4 und 11 Abs. 3 Z 3 HPÜ 1954, BGBl. Nr. 91/1957).

Zuletzt aktualisiert am

09.05.2023

Gesetzesnummer

10002495

Dokumentnummer

NOR12032114

alte Dokumentnummer

N2198016315T

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