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Artikel 2 Gewerblicher Rechtsschutz - Ursprungsbezeichnungen - Durchführung (Frankreich)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 22.9.1975

Artikel 2

(1) Dieses Übereinkommen tritt gleichzeitig mit dem im Artikel 1 genannten Abkommen in Kraft.

(2) Dieses Übereinkommen wurde in deutscher und französischer Sprache ausgefertigt, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen authentisch ist.

Geschehen in Paris, am 24. Juni 1975.

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