Anlage II.
Anlage2
(Anm.: Die Anlage II zum Abkommen über das Einheitliche Scheckgesetz wird als eigene Rechtsvorschrift dokumentiert.)
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Anlage II.
Anlage2
(Anm.: Die Anlage II zum Abkommen über das Einheitliche Scheckgesetz wird als eigene Rechtsvorschrift dokumentiert.)
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