Artikel 1
Die Republik Bolivien hat laut einer Note ihres Ministeriums des Äußern und des Unterrichtes vom 25. Februar 1930 den Beitritt der Republik Österreich zu dem Übereinkommen von Montevideo vom 11. Jänner 1889, betreffend den Schutz von Werken der Literatur und Kunst (B. G. Bl. Nr. 75 vom Jahre 1924), anerkannt. Damit ist dieses Übereinkommen im Verhältnisse zwischen den Republiken Österreich und Bolivien wirksam geworden.
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