Artikel 5
5. Das gegenwärtige Protokoll, dessen Zeichnung allen Staaten freisteht, soll ratifiziert werden. Die Ratifikationsurkunden sollen so bald als möglich bei dem Generalsekretär des Völkerbundes hinterlegt werden, der die Hinterlegung allen Vertragsstaaten mitteilen wird.
Zuletzt aktualisiert am
18.10.2022
Gesetzesnummer
10001773
Dokumentnummer
NOR40247536
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