Testierfähigkeit
§ 566
Testierfähig ist, wer die Bedeutung und die Folgen seiner letztwilligen Verfügung verstehen und sich entsprechend verhalten kann.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Testierfähigkeit
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Testierfähig ist, wer die Bedeutung und die Folgen seiner letztwilligen Verfügung verstehen und sich entsprechend verhalten kann.
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