Ursachen der Unfähigkeit zu testiren:
1) Mangel der Besonnenheit;
§ 566
§ 566. Wird bewiesen, daß die Erklärung im Zustande der Raserey, des Wahnsinnes, Blödsinnes, oder der Trunkenheit geschehen sey, so ist sie ungültig.
Ursachen der Unfähigkeit zu testiren:
1) Mangel der Besonnenheit;
§ 566
§ 566. Wird bewiesen, daß die Erklärung im Zustande der Raserey, des Wahnsinnes, Blödsinnes, oder der Trunkenheit geschehen sey, so ist sie ungültig.