Drittes Hauptstück.
Von der Erwerbung des Eigenthumes durch Zueignung. Rechtliche Erfordernisse der Erwerbung.
§ 380
Ohne Titel und ohne rechtliche Erwerbungsart kann kein Eigenthum erlangt werden.
Drittes Hauptstück.
Von der Erwerbung des Eigenthumes durch Zueignung. Rechtliche Erfordernisse der Erwerbung.
§ 380
Ohne Titel und ohne rechtliche Erwerbungsart kann kein Eigenthum erlangt werden.