Artikel 6
Geltungsdauer, Kündigung
Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Sie kann nur im Einvernehmen mit allen Vertragsparteien aufgehoben oder geändert werden.
Zuletzt aktualisiert am
13.02.2025
Gesetzesnummer
10000921
Dokumentnummer
NOR12012068
alte Dokumentnummer
N11987194850
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