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Artikel 55 Übereinkommen über Spezialmissionen

Aktuelle FassungIn Kraft seit 21.6.1985

Artikel 55

Authentischer Wortlaut

Die Urschrift dieses Übereinkommens, dessen chinesischer, englischer, französischer, russischer und spanischer Wortlaut gleichermaßen authentisch ist, ist beim Generalsekretär der Vereinten Nationen zu hinterlegen; dieser hat allen Staaten, die einer der im Artikel 50 bezeichneten Kategorien angehören, beglaubigte Abschriften zu übermitteln.

ZU URKUND DESSEN haben die unterzeichneten, von ihren Regierungen hiezu gehörig Bevollmächtigten dieses Übereinkommen unterschrieben, das am 16. Dezember 1969 in New York zur Unterzeichnung aufgelegt worden ist.

Zuletzt aktualisiert am

31.05.2022

Gesetzesnummer

10000809

Dokumentnummer

NOR12011161

alte Dokumentnummer

N1198514788S

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