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§ 5 Entwicklungshelfergesetz

Aktuelle FassungIn Kraft seit 26.11.1983

§ 5

Der Vorbereitungsvertrag gemäß § 3 und der Einsatzvertrag gemäß § 4 können auch Teile eines Vertrages für die gesamte Dauer der Beschäftigung der Fachkraft sein.