§ 4
Zwischen der Entwicklungshilfeorganisation und der Fachkraft ist über den Einsatz ein schriftlicher Dienstvertrag (Einsatzvertrag) abzuschließen, der insbesondere folgende Angaben zu enthalten hat:
- 1. Ort, voraussichtliche Dauer, Art und Aufgabenbereich des Einsatzes; Bezeichnung des Projektes und des Rechtsträgers des Projektes im Entwicklungsland;
- 2. die Höhe des Entgeltes;
- 3. die Art und die Höhe der Entschädigung für zusätzliche Aufwendungen während des Einsatzes, wobei auf die Familienverhältnisse der Fachkraft Rücksicht zu nehmen ist;
- 4. die Art und die Höhe des Versicherungsschutzes;
- 5. die Erstattung der notwendigen Reise- und Transportkosten;
- 6. spezielle Kündigungsbestimmungen für die Zeit des Einsatzes;
- 7. die Verpflichtung der Fachkraft, die Rechtsordnung des Einsatzlandes zu beachten.
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