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Artikel 3 Übereinkommen über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen

Aktuelle FassungIn Kraft seit 02.12.1983

Artikel 3

Unterzeichnung

Dieses Übereinkommen liegt für alle Staaten während eines Zeitabschnittes von zwölf Monaten ab 10. April 1981 am Sitz der Vereinten Nationen in New York zur Unterzeichnung auf.

Zuletzt aktualisiert am

26.08.2025

Gesetzesnummer

10000760

Dokumentnummer

NOR12010568

alte Dokumentnummer

N1198312783R

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