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Artikel I Vorhaben im Land Kärnten (Bund – Kärnten)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 22.12.1979

Artikel I

Im Sinne einer koordinierten und in den Zielsetzungen abgestimmten Entwicklung des Landes Kärnten und zur Umstrukturierung der Wirtschaft im Land sowie zur Sicherung und Schaffung von Dauerarbeitsplätzen verpflichten sich die Vertragsparteien, die nachstehend angeführten, in den Anlagen 1 bis 8 näher umschriebenen Vorhaben zu verwirklichen:

  1. 1. Ausbau der Autobahnen;
  2. 2. Bau des Plöckentunnels;
  3. 3. Beteiligung des Bundes und des Landes Kärnten an einer Kärntner Bergbahnen- und Bergstraßengesellschaft m.b.H.; Förderung des Fremdenverkehrs;
  4. 4. Beteiligung des Bundes und des Landes Kärnten an einer Kärntner Betriebsansiedlungs- und Beteiligungsgesellschaft m.b.H.;
  5. 5. Bau des Großverschiebebahnhofs Villach-Süd;
  6. 6. Realisierung von Bundeshochbauten;
  7. 7. Koordinierung raumrelevanter Maßnahmen;
  8. 8. Maßnahmen zur Arbeitsmarktförderung.

Schlagworte

Tunnel

Zuletzt aktualisiert am

16.01.2025

Gesetzesnummer

10000671

Dokumentnummer

NOR12009445

alte Dokumentnummer

N1198010360S

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