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Anlage 7 Vorhaben in der Bundeshauptstadt Wien (Bund – Wien)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 20.12.1979

Anlage 7

7. Infrastrukturmaßnahmen betreffend das Projekt UNO-City

 

Zielsetzung

Intensivierung der Arbeiten des vom Bund und der Stadt Wien geschaffenen Kooperationsinstrumentes.

Maßnahmen

1. Internationale Schule:

 

Bund und Stadt Wien werden für eine definitive Unterbringung der bestehenden Internationalen Schule sorgen, wobei ein Kostenteilungsschlüssel 65 (Bund) : 35 (Stadt Wien) gilt.

2. Internationaler Kindergarten:

 

Die Stadt Wien gewährt Hilfestellung für die notwendige Transferierung des bestehenden IAEA-Kindergartens in UNO-City-Nähe.

3. a) Bürogebäude für diplomatische Missionen bei IAEA und UNIDO.

 

  1. b) Einkaufs- und Dienstleistungseinrichtungen für das Personal der UNO-City. Die Stadt Wien wird für den erforderlichen Baugrund in unmittelbarer Nähe der UNO-City und einen Bauträger sorgen, der diese Vorhaben auf rein kommerzieller Basis raschest durchführt.

4. Massenverkehrsmittel zur UNO-City:

 

Zur Entlastung des Individualverkehrs und im Hinblick auf den noch fehlenden U-Bahnanschluß sollen die für das Personal der UNO-City in Betracht kommenden Massenverkehrsmittel nach Möglichkeit attraktiver gestaltet werden. Die Realisierungsmöglichkeit wird von der Stadt Wien geprüft.

Schlagworte

Einkaufseinrichtung, Vienna International Center

Zuletzt aktualisiert am

16.01.2025

Gesetzesnummer

10000661

Dokumentnummer

NOR12009409

alte Dokumentnummer

N1198010218Q

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