Anlage 7
7. Infrastrukturmaßnahmen betreffend das Projekt UNO-City |
Zielsetzung
Intensivierung der Arbeiten des vom Bund und der Stadt Wien geschaffenen Kooperationsinstrumentes.
Maßnahmen
1. Internationale Schule: |
Bund und Stadt Wien werden für eine definitive Unterbringung der bestehenden Internationalen Schule sorgen, wobei ein Kostenteilungsschlüssel 65 (Bund) : 35 (Stadt Wien) gilt.
2. Internationaler Kindergarten: |
Die Stadt Wien gewährt Hilfestellung für die notwendige Transferierung des bestehenden IAEA-Kindergartens in UNO-City-Nähe.
3. a) Bürogebäude für diplomatische Missionen bei IAEA und UNIDO. |
- b) Einkaufs- und Dienstleistungseinrichtungen für das Personal der UNO-City. Die Stadt Wien wird für den erforderlichen Baugrund in unmittelbarer Nähe der UNO-City und einen Bauträger sorgen, der diese Vorhaben auf rein kommerzieller Basis raschest durchführt.
4. Massenverkehrsmittel zur UNO-City: |
Zur Entlastung des Individualverkehrs und im Hinblick auf den noch fehlenden U-Bahnanschluß sollen die für das Personal der UNO-City in Betracht kommenden Massenverkehrsmittel nach Möglichkeit attraktiver gestaltet werden. Die Realisierungsmöglichkeit wird von der Stadt Wien geprüft.
Schlagworte
Einkaufseinrichtung, Vienna International Center
Zuletzt aktualisiert am
16.01.2025
Gesetzesnummer
10000661
Dokumentnummer
NOR12009409
alte Dokumentnummer
N1198010218Q
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