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Anlage 8 Vorhaben in der Bundeshauptstadt Wien (Bund – Wien)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 20.12.1979

Anlage 8

8. Neuverwendung von Objekten, die derzeit der IAEA und UNIDO als provisorische Amtssitze dienen

 

Zielsetzung

Bund und Stadt Wien werden dafür sorgen, daß die derzeit noch der IAEA und der UNIDO als provisorische Amtssitze dienenden Objekte nach übersiedlung in die UNO-City ohne Verzug ihrer ursprünglichen oder geplanten neuen Verwendung zugeführt werden.

Maßnahmen

  1. a) Abtragung der errichteten Fertigteilbauten der UNIDO an der Lastenstraße und Errichtung der vor dem Justizministerium geplanten Grünanlage; Weiterverwendung der abgetragenen Fertigteilbauten für die Gendarmerieschule Mödling und für das Flüchtlingslager Traiskirchen.
  2. b) Nutzung des schon seinerzeit als Hotel errichteten UNIDO-Gebäudes an der Lerchenfelder Straße als Studentenheim (Akademikerhilfe).
  3. c) Kündigung der für IAEA (Traungasse Nr. 12) und UNRWA (Immowestgebäude) angemieteten Objekte.
  4. d) Zu prüfen ist die optimale Nutzung für das freiwerdende Grand-Hotel (IAEA).

Schlagworte

Vienna International Center

Zuletzt aktualisiert am

16.01.2025

Gesetzesnummer

10000661

Dokumentnummer

NOR12009410

alte Dokumentnummer

N1198010219Q

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