Artikel 49
Die Artikel 46, 47 und 48 werden sinngemäß auf Luftfahrzeuge, die im Entsendestaat registriert sind, ausgenommen Militärluftfahrzeuge, angewendet.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Artikel 49
Die Artikel 46, 47 und 48 werden sinngemäß auf Luftfahrzeuge, die im Entsendestaat registriert sind, ausgenommen Militärluftfahrzeuge, angewendet.
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