Teil I
Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
Artikel 1
Dieser Vertrag ist anzuwenden:
1. seitens Ihrer Majestät auf das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie auf alle Gebiete, für deren internationale Beziehungen Ihre Regierung im Vereinigten Königreich verantwortlich ist;
2. seitens der Republik Österreich auf die Republik Österreich.
Zuletzt aktualisiert am
14.02.2025
Gesetzesnummer
10000401
Dokumentnummer
NOR12006378
alte Dokumentnummer
N1196413701R
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