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Artikel 7 Geschäftsordnung der Europäischen Konferenz der Verkehrsminister

Aktuelle FassungIn Kraft seit 26.4.1954

Artikel 7

VERWALTUNGSBESTIMMUNGEN

a) Der Sitz der Verwaltung der Konferenz ist in Paris. Der Rat tritt am Sitz der Verwaltung der Konferenz oder, wenn er so entscheidet, an einem anderen Ort zusammen. Der Ausschuß tritt in der Regel am Sitz der Verwaltung der Konferenz zusammen; er kann an einem anderen Ort zusammentreten, wenn der Rat in Übereinstimmung mit der in Betracht kommenden Regierung so entscheidet.

b) Das Verwaltungssekretariat ist verwaltungsmäßig dem Sekretariat der OEEC angeschlossen, es ist jedoch in der Ausübung seiner Funktion ausschließlich von der Konferenz abhängig. Die Verwaltungssekretäre werden mit Genehmigung der Konferenz ernannt. Sie sind mit der Abfassung der Tagesordnungen und der Berichte und Sitzungsprotokolle des Rates und des Ausschusses betraut. Sie halten die Beschlüsse der Konferenz schriftlich fest und sind mit der Verteilung der Dokumente und Verwahrung der Archive der Konferenz beauftragt.

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