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Artikel 2 Geschäftsordnung der Europäischen Konferenz der Verkehrsminister

Aktuelle FassungIn Kraft seit 26.4.1954

Artikel 2

AUFBAU DER KONFERENZ

Die Konferenz umfaßt:

a) einen Rat der Verkehrsminister (nachstehend der ,,Rat" genannt);

b) einen Ausschuß der Stellvertreter (nachstehend der ,,Ausschuß" genannt).

Diesen beiden Organen steht ein Verwaltungssekretariat zur Seite.

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