Artikel 3
ZIELE DER KONFERENZ
Die Konferenz hat zum Ziele:
a) alle Maßnahmen zu ergreifen, die bestimmt sind, im allgemeinen oder regionalen Rahmen die beste Verwendung und die rationellste Entwicklung der europäischen Inlandtransporte von internationaler Bedeutung zu verwirklichen;
b) die Arbeiten der internationalen Organisationen, die an den europäischen Inlandtransporten interessiert sind, unter Berücksichtigung der Tätigkeit der übernationalen Behörden auf diesem Gebiete zu koordinieren und zu fördern.
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