Artikel 2
AUFBAU DER KONFERENZ
Die Konferenz umfaßt:
a) einen Rat der Verkehrsminister (nachstehend der ,,Rat" genannt);
b) einen Ausschuß der Stellvertreter (nachstehend der ,,Ausschuß" genannt).
Diesen beiden Organen steht ein Verwaltungssekretariat zur Seite.
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