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Artikel 12 Geschäftsordnung der Europäischen Konferenz der Verkehrsminister

Aktuelle FassungIn Kraft seit 26.4.1954

Artikel 12

GESCHÄFTSORDNUNG

1. Die diesem Protokoll angeschlossene Geschäftsordnung regelt die Arbeiten der Konferenz.

2. Der Rat kann die Geschäftsordnung durch einstimmigen Beschluß revidieren oder ergänzen.

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