Der Internationale Gerichtshof.
Artikel 92.
Der Internationale Gerichtshof ist das Hauptorgan der Rechtsprechung der Vereinten Nationen. Er übt seine Funktionen gemäß dem beigefügten Statut aus, das auf dem Statut des Ständigen Internationalen Gerichtshofes beruht und einen integrierenden Bestandteil der vorliegenden Satzung bildet.
Zuletzt aktualisiert am
25.03.2022
Gesetzesnummer
10000276
Dokumentnummer
NOR12005444
alte Dokumentnummer
N1195611627T
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