Ratifikation und Unterzeichnung.
Artikel 110.
1. Die vorliegende Satzung soll von den Signatarstaaten gemäß ihren Verfassungsbestimmungen ratifiziert werden.
2. Die Ratifikationsurkunden sollen bei der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika hinterlegt werden, die alle Signatarstaaten sowie den Generalsekretär der Organisation, sobald er ernannt ist, von jeder Hinterlegung verständigt.
3. Die vorliegende Satzung tritt in Kraft, sobald die Republik China, Frankreich, die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland und die Vereinigten Staaten von Amerika und die Mehrheit der anderen Signatarstaaten ihre Ratifikationsurkunden hinterlegt haben. Die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika errichtet über die Hinterlegung der Ratifikationsurkunden ein Protokoll und übermittelt allen Signatarstaaten Abschriften davon.
4. Die Signatarstaaten der vorliegenden Satzung, welche diese nach ihrem Inkrafttreten ratifizieren, werden mit dem Tag der Hinterlegung ihrer Ratifikationsurkunden ursprüngliche Mitglieder der Vereinten Nationen.
Schlagworte
UdSSR, USA
Zuletzt aktualisiert am
25.03.2022
Gesetzesnummer
10000276
Dokumentnummer
NOR12005462
alte Dokumentnummer
N1195611645T
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