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Artikel 111. UN-Charta

Aktuelle FassungIn Kraft seit 14.12.1955

Artikel 111.

Die vorliegende Satzung, deren chinesischer, französischer, russischer, englischer und spanischer Text gleichermaßen authentisch ist, bleibt in den Archiven der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika verwahrt. Ordnungsgemäß beglaubigte Abschriften davon werden von dieser Regierung den Regierungen der anderen Signatarstaaten übermittelt.

Zu Urkund dessen haben die Vertreter der Regierungen der Vereinten Nationen die vorliegende Satzung unterzeichnet.

Gegeben in der Stadt San Francisco am sechsundzwanzigsten Juni eintausendneunhundertfünfundvierzig.

Zuletzt aktualisiert am

25.03.2022

Gesetzesnummer

10000276

Dokumentnummer

NOR12005463

alte Dokumentnummer

N1195611646T

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